Bewerbung
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zum Studiengang sind:
- eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)*,
- das erfolgreiche Absolvieren eines Eignungsfeststellungsverfahrens,
- der Nachweis von Englischkenntnissen mindestens der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen; muss spätestens am Tag der Einschreibung vorgelegt werden.
*Nähere Informationen zum Zugang an bayerischen Hochschulen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Bewerbung und zu den Voraussetzungen finden Sie auch in unserem FAQ.
Bewerbungsunterlagen
Die Aufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich. Das Bewerbungsverfahren beginnt am 15. April über CAMPUSonline. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli eines jeden Jahres. Als Hilfestellung haben wir einen Leitfaden für die Bewerbung über CAMPUSonline entwickelt.
Bewerber*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung benötigen folgende Dokumente:
- der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (in Kopie - eine beglaubigte Kopie muss spätestens bei der Immatrikulation vorgelegt werden),
- der Nachweis von Englischkenntnissen mindestens der Niveaustufe B2 (gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen)*,
- ein tabellarischer Lebenslauf als ergänzende Unterlage,
- sofern vorliegend Nachweise über eine einschlägige Berufsausbildung, andere berufspraktische Tätigkeiten oder studiengangspezifische Zusatzqualifikationen.
* Wenn Sie das Fach Englisch bis zum Abitur belegt haben, ist Ihr Zeugnis i.d.R. ein direkter Nachweis für das Sprachniveau B2 in Englisch.
Bewerber*innen mit EU-/ Nicht-EU Staatsangehörigkeit benötigen folgende Unterlagen:
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist für die Universität Bayreuth (gilt nur für Bewerbende, die keine Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz sind),
- Sekundarschulabschluss mit Fächer- und Notenübersicht (Originalsprache + vereidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch),
- der Nachweis von Deutschkenntnissen mindestens der Niveaustufe B2 (gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen),
- der Nachweis von Englischkenntnissen mindestens der Niveaustufe B2 (gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen),
- ein tabellarischer Lebenslauf als ergänzende Unterlage,
- sofern vorliegend Nachweise über eine einschlägige Berufsausbildung, andere berufspraktische Tätigkeiten oder studiengangspezifische Zusatzqualifikationen.
Je nach Herkunftsland und Bildungshistorie können weitere, u.a. länderspezifische Dokumente erforderlich sein. Nähere Informationen finden Sie hier.
Eignungsfeststellungsverfahren
Das Eignungsfeststellungsverfahren soll keine Hürde darstellen, sondern Sie vielmehr bei der Wahl des für Sie passenden Studiengangs unterstützen. Das Verfahren besteht aus zwei Stufen: einer Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung sowie anderer Zusatzqualifikationen sowie einem Eignungsgespräch. Viele Bewerber*innen, deren studiengangspezifische Eignung bereits in Stufe 1 eindeutig zu erkennen ist, erhalten direkt eine Zulassung.
Bewertet werden beide Stufen nach der 15-Punkte-Skala der gymnasialen Oberstufe.
Stufe 1
Die Bewertung setzt sich aus folgenden Kriterien zusammen:
Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung | Faktor 3 |
Durchschnitt der Fächer
| Faktor 2 |
| Faktor 1 |
Insgesamt können bis zu 90 Punkte erreicht werden.
50 bis 90 Punkte | direkte Zulassung |
36 bis 49 Punkte | Stufe 2: Einladung zum Interview |
0 bis 35 Punkte | Ablehnung |
Stufe 2
Im Rahmen der zweiten Stufe des Einungsfeststellungsverfahrens werden jeweils gleich gewichtet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und das Ergebnis des Auswahlgesprächs bewertet.
Das Gespräch wird von einer Lehrperson unter Anwesenheit eines/ einer Beisitzenden geführt und dauert ca. 15-20 Minuten. Die Einladung und den Termin für Ihr Gespräch erhalten Sie mindestens eine Woche im Voraus. Wenn Sie uns in Kulmbach nicht besuchen können, vereinbaren wir gerne ein Online-Interview (z. B. über MS Teams).
Das Gespräch verläuft ganz individuell und soll keinen Prüfungscharakter haben. Vielmehr sind wir an Ihren Interessen und Ihrer Studienmotivation interessiert. Hatten Sie bereits während Ihrer Schulzeit Spaß an natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern? Sind Sie interessiert an einem gesunden Lebensstil mit Bezug zu Ernährung, Sport und Verhaltenswissenschaften? Bewegen Sie die globalen Herausforderungen unser heutigen Zeit, um die stetig wachsende Weltbevölkerung ausreichend und gesund ernähren zu können? Dann sind Sie richtig bei uns!
Um sich gezielt auf das Gespräch vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen, sich über die Projekte der Arbeitsgruppen unserer Professor*innen zu informieren und sich in die Themenfelder unseres Studiengangs einzulesen, sowie Interesse an Natur-, Wirtschafts-, Rechts-, Sozial- und Verhaltenswissenschaften zu zeigen und offen gegenüber einer interdisziplinären Lehr- und Forschungsatmosphäre zu sein.
Wir freuen uns darauf, Sie näher kennenzulernen!
Die Zulassung zum Studiengang „Lebensmittel- und Gesundheitswissenschaften“ verfällt nicht. Sie können also auch zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Studium beginnen, ohne die Eignungsfeststellungsprüfung wiederholen zu müssen.
Wenn man die Prüfung nicht besteht, kann man sie im Folgejahr noch einmal wiederholen.
